Deutsche Übersetzung des IPM von Arno Buschmann (1984) | |||
Kollationsvorlage: Buschmann, Arno (Hrsg., eingeleitet und übertragen): Kaiser und Reich. Klassische Texte zur Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806. (dtv 4384) München 1984, 380-384; deutsche Übersetzung des Vertragstextes, soweit vom IPO abweichend. Wiederabgedruckt in: ders.: Kaiser und Reich. Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten. Teil II: Vom Westfälischen Frieden 1648 bis zum Ende des Reiches im Jahre 1806. 2., erg. Auflage Baden-Baden 1994, 106-110 (Die Regesten sind hier weggelassen. Die geschweiften Klammern {...} markieren Zusätze des Übersetzers; in der Kollationsvorlage sind dafür zweiwinklige Klammern [...] verwendet.) | |||
deutsch 1984 | |||
Invocatio Dei, Präambel IPM | |||
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Präambel | |||
[IPM ± IPO]
Allen und jeden, die es angeht oder auf irgendeine Weise angehen könnte, sei kund und zu
wissen: Nachdem die vor vielen Jahren im Römischen Reich entstandenen Streitigkeiten
(dissidia) und inneren Unruhen sich soweit ausgedehnt hatten, daß nicht nur ganz Deutschland,
sondern etliche benachbarte Königreiche, namentlich {das Königreich} Frankreich, dergestalt
in Mitleidenschaft gezogen waren, daß ein langwieriger und erbitterter Krieg entstand, und
zwar zuerst zwischen dem durchlauchtigsten und großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn
Ferdinand dem Zweiten, erwähltem Römischen Kaiser, allzeit Mehrer des Reiches, König von
Deutschland, Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Slowenien usw., Erzherzog von
Österreich, Herzog von Burgund, Brabant, Steier, Kärnten, Krain, Markgraf von Mähren,
Herzog von Luxemburg, Ober- und Niederschlesien, Württemberg und Teck, Fürst in
Schwaben, Graf von Habsburg, Tirol, Kiburg, Görz, Landgraf im Elsaß [!], Markgraf des Hl.
Römischen Reiches {Antwerpen}, von Burgau, Ober- und Niederlausitz, Herrn der Windischen
Mark, zu Portenau und zu Salins, ruhmreichen Angedenkens, mit seinen Verbündeten und
Anhängern einerseits, und dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn
Ludwig dem Dreizehnten, dem allerchristlichsten König von Frankreich und Navarra,
ruhmreichen Angedenkens, und seinen Verbündeten und Anhängern andererseits; darauf, nach
deren Ableben, zwischen dem durchlauchtigsten und großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn
Ferdinand dem Dritten, erwähltem Römischen Kaiser, allzeit Mehrer des Reiches {es folgen
die oben aufgeführten Titel} mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und dem
durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwig dem Vierzehnten, dem
allerchristlichsten König von Frankreich und Navarra, und seinen Verbündeten und Anhängern
andererseits, wodurch viel Christenblut vergossen wurde und große Verwüstungen in den
Ländern angerichtet worden sind, ist es endlich durch Gottes Gnade gelungen, daß man - dank
der Vermittlung der durchlauchtigsten Republik Venedig, an deren Ratschlägen für die
allgemeine Wohlfahrt und den Frieden es auch in den gefährlichsten Zeiten der Christenheit
niemals mangelt - beiderseits an einen allgemeinen Frieden zu denken begonnen hat und zu
diesem Zwecke nach gegenseitiger, zu Hamburg am 25. Dezember nach neuem oder 15.
Dezember nach altem Stil im Jahre des Herrn 1641 getroffener Übereinkunft der Parteien der
elfte Tag des Monats Juli nach neuem oder der erste Tag dieses Monats nach altem Stil im
Jahre des Herrn 1643 für einen Kongreß Bevollmächtigter Gesandter zu Osnabrück und
Münster in Westfalen bestimmt worden ist.
Es fanden sich daher zur festgesetzten Zeit und am festgesetzten Ort die von beiden Seiten als rechtmäßig anerkannten Bevollmächtigten Gesandten ein, und zwar von Seiten des Kaisers: Die hoch- und wohlgeborenen Herren, Herr Maximilian Graf von Trauttmansdorff und Weinsberg, Freiherr von Gleichenberg, Neustadt am Kocher, Negau, Burgau und Totzenbach, Herr zu Teinitz, Ritter des Goldenen Vließes, der Hl. Kaiserlichen Majestät Geheimer Rat, Kämmerer und Oberhofmeister, sowie Herr Johann Ludwig, Graf von Nassau, Vianden und Diez, Herr in Beilstein, Kaiserlicher Geheimer Rat und Ritter des Goldenen Vließes, und Herr Isaak Volkmar [!], beider Rechte Doktor, des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ferdinand Karl Rats- und Kammerpräsident; von Seiten des allerchristlichsten Königs der durchlauchtigste Fürst, Herr Heinrich von Orléans, Herzog von Longueville und Estouteville, Fürst und {Land}graf von Neuchâtel, Graf von Dunois und Tancarville, Erbmarschall der Normandie und Gouverneur und Generalstatthalter dieser Provinz, Oberst von 100 Kürassieren der Leibgarde und Ritter der königlichen Orden usw., ferner die hochgeborenen und vortrefflichen Herren, Herr Claudius von Mesmes, Graf von Avaux, Komtur der vorerwähnten {Ritter}orden, Oberintendant des königlichen Schatzes und Minister der französischen Krone usw., und Herr Abel Servien, Graf de la Roche, des Aubiers, ebenfalls Minister der französischen Krone usw. Durch Vermittlung und Beistand des hoch- und wohlgeborenen venezianischen Gesandten und Senators, Herrn Alvise Contareni, Ritters, der das Amt eines unparteiischen Vermittlers nahezu 5 Jahre lang unermüdlich ausgeübt hat, haben sie sich - nachdem sie den Beistand Gottes angerufen und ihre Vollmachten (plenipotentiarum tabulae) - deren Abschriften zu Ende dieses Instruments Wort für Wort inseruiert [!] sind {im vorliegenden Abdruck weggelassen} - in gehöriger Form untereinander ausgetauscht hatten, in Gegenwart und mit Zustimmung und Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Hl. Römischen Reiches zur Ehre Gottes und zum Heil der Christenheit untereinander auf nachstehende Friedens- und Freundschaftsartikel geeinigt und sind übereingekommen wie folgt: |
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