Editionsregeln |
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Die Texte werden weitgehend den Vorlagen entsprechend abgedruckt. Deshalb werden u und v
sowie i und j so wie in der Vorlage und nicht nach Lautwert wiedergegeben. Schwer lesbare
Buchstaben erscheinen in spitzen Klammern. Getrennt- und Zusammenschreibung folgt der
Vorlage, in Zweifelsfällen allerdings dem heutigem Gebrauch. Eingriffe in die Vorlage wurden vorgenommen,
Auf grammatisch oder inhaltlich befremdlichen Text wird mit [!] hingewiesen, sofern die Unklarheit nicht durch Hinzusetzen oder Ersetzen eines Buchstabens (in zweiwinkligen Klammern) beseitigt werden kann. Text, der nicht zu den Vertragsurkunden vom 24.10.1648 gehört, ist in zwei spitze Klammern eingerahmt (<<xyz>>). Offensichtlich falsch plazierte Wörter sind stillschweigend an die richtige Stelle gesetzt. Um die Texte parallel darstellen zu können, wurden die Zeilen nicht nach der Vorlage umbrochen, die Absätze wie in der kritischen Edition beider Vertragstexte in APW III B 1/1 gesetzt und die heute übliche Paragraphenzählung (in zweiwinkligen Klammern) hinzugefügt sowie die Konkordanz mit dem jeweils anderen Vertrag (mithilfe besonderer Zeichen) vermerkt. |