Editionsregeln

 
  Die Texte werden weitgehend den Vorlagen entsprechend abgedruckt. Deshalb werden u und v sowie i und j so wie in der Vorlage und nicht nach Lautwert wiedergegeben. Schwer lesbare Buchstaben erscheinen in spitzen Klammern. Getrennt- und Zusammenschreibung folgt der Vorlage, in Zweifelsfällen allerdings dem heutigem Gebrauch.
Eingriffe in die Vorlage wurden vorgenommen,
  • wenn die Darstellung der Vorlage auf dem Bildschirm nicht möglich ist
  • oder die Vorlage Anlaß zu Unklarheiten bietet
  • oder offensichtliche Fehler enthält.
  • Außerdem sollte die Vergleichbarkeit der Texte untereinander gewährleistet werden.
Deshalb erscheinen alle Texte in derselben (Antiqua-)Schrift; Fraktur und Kursive werden nicht dargestellt. Der Bindestrich wird fast immer als = gezeigt. Ligaturen (bspw. oe, ct, st), mit Ausnahme von æ, sowie Abkürzungen werden aufgelöst. Alle Zeichen für "et" bzw. "et cetera" werden mit "et" bzw. "etc." wiedergegeben; "od`" wird umgesetzt in "oder". In der Vorlage vollständig in Versalien geschriebene Wörter erhalten nur am Wortanfang eine Majuskel. Die Virgel sowie die Satzzeichen werden unmittelbar an das vorangehende Wort angeschlossen, die Leerstelle folgt danach.

Auf grammatisch oder inhaltlich befremdlichen Text wird mit [!] hingewiesen, sofern die Unklarheit nicht durch Hinzusetzen oder Ersetzen eines Buchstabens (in zweiwinkligen Klammern) beseitigt werden kann. Text, der nicht zu den Vertragsurkunden vom 24.10.1648 gehört, ist in zwei spitze Klammern eingerahmt (<<xyz>>). Offensichtlich falsch plazierte Wörter sind stillschweigend an die richtige Stelle gesetzt.

Um die Texte parallel darstellen zu können, wurden die Zeilen nicht nach der Vorlage umbrochen, die Absätze wie in der kritischen Edition beider Vertragstexte in APW III B 1/1 gesetzt und die heute übliche Paragraphenzählung (in zweiwinkligen Klammern) hinzugefügt sowie die Konkordanz mit dem jeweils anderen Vertrag (mithilfe besonderer Zeichen) vermerkt.