Einführung

 
 

Die Westfälischen Friedensverträge vom 24. Oktober 1648

Texte und Übersetzungen

 
  Am 24. Oktober 1648 wurden in Münster zwei umfangreiche Friedensverträge unterzeichnet, die für die Mitte Europas das Ende des Dreißigjährigen Krieges besiegelten.
Der Friedensvertrag des Kaisers mit Schweden, das sogenannte Instrumentum Pacis Osnabrugensis (IPO), regelt in siebzehn römisch gezählten Artikeln die Streitfragen zwischen den beiden vertragschließenden Mächten sowie Probleme des inneren Gefüges des Heiligen Römischen Reiches. Kernstück dieses Vertrags sind Art. V und VII über das Reichsreligionsrecht.
Der Friedensvertrag des Kaisers mit Frankreich, das sogenannte Instrumentum Pacis Monasteriensis (IPM), umfaßt nach der heute üblich gewordenen Zählung 120 Paragraphen. Er bezieht sich in vielem auf den ersten Vertrag und erklärt dessen Regelungen für verbindlich. Darüberhinaus werden hier die Frankreich direkt betreffenden Fragen erledigt. Bekanntester Teil sind die Bestimmungen über die Abtretung der lothringischen Bistümer, des Elsaß und des Sundgaus an Frankreich (§§ 69-91 IPM).

Seit Ende der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts hat sich die "Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V." die kritische Edition der Akten des Westfälischen Friedens zur Aufgabe gemacht. Initiator und langjähriger Organisator des Unternehmens (bis Ende 2002) war der Bonner Professor Konrad Repgen; seit 2003 ist Professor Maximilian Lanzinner sein Nachfolger. Die wissenschaftliche Publikation heißt Acta Pacis Westphalicae.
Die APW sind jetzt ein Vorhaben der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften in Düsseldorf. Sie werden vom Aschendorff Verlag in Münster betreut.

Im Zusammenhang mit diesem großen Editionsvorhaben werden hier
1) die Texte des IPO und des IPM sowie vorwiegend ältere Übersetzungen online zugänglich gemacht. So kann die Rezeption der lateinischen Originaltexte in einige europäische Kultursprachen verfolgt werden. Die Übersetzungen wurden nur auf Verständlichkeit und grammatische Richtigkeit geprüft. Eine philologische und sachliche Übersetzungskritik wurde nicht vorgenommen.
Für das IPO werden neben der lateinischen Urkunde von 1648 zehn Texte angeboten:
  • vier deutsche Übersetzungen von 1649, 1720, 1975 und 1984 sowie
  • eine englische von 1713,
  • zwei französische von 1684 und 1754,
  • eine italienische von 1648,
  • eine spanische von 1750 und
  • eine schwedische von 1649.
Für das IPM findet der Benutzer hier neben der am 24. Oktober 1648 unterzeichneten Urkunde acht weitere Texte:
  • vier deutsche Übersetzungen von 1648, 1720, 1975 und 1984,
  • zwei französische von 1651 und 1684,
  • eine englische von 1710 und
  • eine spanische von 1750.
Die Übersetzungen sowie die Texte der am 24. Oktober 1648 unterzeichneten Urkunden (ohne die dort beigefügten Vollmachten und die Unterschriften) können
a) einzeln abschnittsweise aufgerufen und auf Papier ausgedruckt werden. Die vollständigen Texte stehen als pdf-Datei zur Verfügung.
b) Der Vertragstext und zwei Übersetzungen lassen sich nebeneinander darstellen und abschnittsweise auf Papier ausdrucken.
c) Der Zugang zu den Texten ist über die Artikel- und Paragraphen-Einteilung und über die Regesten möglich.
d) Nur in den lateinischen Originaltexten kann mittels Volltextrecherche gesucht werden.


2) Außerdem sind die bis 1998 erschienenen Nachdrucke und Übersetzungen beider Verträge in zwei Listen zusammengestellt.


Und 3) helfen kurze Regesten, zwei Register und ein dreisprachiges Glossar bei der Erschließung des IPO und des IPM.


Verantwortlich für die Kollation der Texte sind Rita Bohlen, Birgit Karnbach und Antje Oschmann.
Die technische Durchführung der Internet-Präsentation und die Gestaltung des Design besorgte Martin Brockmann.
Das Angebot wurde konzipiert von Antje Oschmann.

Bei der Nutzung dieses Angebots verwenden Sie bitte folgende Zitierweise:
 
 

Die Westfälischen Friedensverträge vom 24. Oktober 1648. Texte und Übersetzungen
(Acta Pacis Westphalicae. Supplementa electronica, 1).
(http://www.pax-westphalica.de/ [Tag Ihrer Nutzung des Angebots]).


 
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